Gutachten prüfen lassen &
Zweitgutachten
Sie haben bereits ein Schadensgutachten – von der Versicherung, der Kasko oder einer Werkstatt? Wir prüfen es kostenlos und sagen Ihnen, ob ein unabhängiges Zweitgutachten mehr Schadensersatz bringt.
Ihr vorliegendes Gutachten – unabhängig geprüft
Nach einem Unfall liegt fast immer ein Schadensgutachten oder ein Kostenvoranschlag vor. Wurde es von der gegnerischen Versicherung beauftragt, handelt es sich um ein Parteigutachten – erstellt im Interesse der Versicherung. Erfahrungsgemäß fällt die Schadenssumme dann niedriger aus als bei einem unabhängigen Gutachten.
Erstprüfung und Zweitgutachten
Sie laden Ihr Gutachten hoch, unsere Sachverständigen prüfen es kostenlos auf typische Kürzungen. Bestehen begründete Zweifel an Vollständigkeit und Richtigkeit, erstellt eine unabhängige Prüfstelle ein vollwertiges Zweitgutachten – im Haftpflichtfall bezahlt von der Gegenseite.
Worauf wir prüfen
Wir kontrollieren die Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten, den merkantilen Minderwert (Wertminderung trotz Reparatur), den Wiederbeschaffungs- und Restwert beim Totalschaden, die Nutzungsausfallentschädigung sowie die Frage, ob fiktive Abrechnung für Sie günstiger ist. So sehen Sie, was Ihnen nach § 249 BGB tatsächlich zusteht.
Versicherungsgutachten fallen oft zu niedrig aus
Ob Schadengutachten der Versicherung, Kostenvoranschlag der Werkstatt oder Kasko-Bewertung: An vielen Stellen wird gekürzt. Eine unabhängige Prüfung deckt auf, was Ihnen wirklich zusteht.
Zu niedrige Stundensätze
Angesetzt werden günstige Verrechnungssätze statt der ortsüblichen Sätze einer Fachwerkstatt.
Gestrichene UPE-Aufschläge
Ersatzteil-Aufschläge und Verbringungskosten zur Lackiererei werden häufig weggelassen.
Fehlende Wertminderung
Der merkantile Minderwert – der Wertverlust trotz Reparatur – wird zu niedrig oder gar nicht angesetzt.
Totalschaden falsch bewertet
Restwert zu hoch, Wiederbeschaffungswert zu niedrig – zu Ihren Lasten.
Nutzungsausfall übersehen
Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten werden nicht vollständig berücksichtigt.
Sie kennen Ihr Recht nicht
Viele wissen nicht, dass sie einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen dürfen.
Ein Gutachten der Versicherung ist ein Parteigutachten
Lässt der Geschädigte den Schaden von der gegnerischen Versicherung bewerten, entsteht ein sogenanntes Parteigutachten – erstellt im Interesse der Versicherung. Ein Versicherungsgutachter verfolgt nicht Ihre Interessen; als Unfallgeschädigter haben Sie bei der Wahl des Gutachters freie Hand.
Parteigutachten der Versicherung
Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragtes Gutachten ist ein Parteigutachten – es dient den Interessen der Versicherung, nicht zwingend Ihren. Eine neutrale Prüfung schafft Klarheit über die tatsächliche Schadenshöhe.
Prüfgutachten bei begründetem Zweifel
Bestehen begründete Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit eines Gutachtens, steht Ihnen der Weg eines unabhängigen Prüfgutachtens offen. Die Prüfung Ihres vorliegenden Gutachtens ist bei uns kostenlos.
In vier Schritten zur fairen Bewertung
Hochladen
Gutachten als PDF oder Foto hochladen und wenige Fragen beantworten.
Kostenlose Vorprüfung
Ein unabhängiger Sachverständiger prüft Ihr Gutachten auf typische Kürzungen.
Ergebnis
Sie erfahren, ob sich ein Zweitgutachten für Sie lohnt – klar und verständlich.
Weitergabe ans Netzwerk
Nach der Vorprüfung wird Ihr Fall an die nächstgelegene Prüfstelle im Netzwerk verteilt, die das Zweitgutachten erstellt.
§ 249 BGB: Sie haben das Recht auf einen eigenen Gutachter
Der Bundesgerichtshof stellt es klar: Nach einem unverschuldeten Unfall bleiben Sie „Herr des Restitutionsverfahrens“. Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen – die Kosten trägt die Haftpflicht des Unfallgegners. Bei Einwänden der Versicherung kann zusätzlich rechtliche Beratung sinnvoll sein.
- ✔Ab ca. 750 € Reparaturkosten besteht Anspruch auf ein vollständiges Schadengutachten.
- ✔Die Gutachterkosten trägt im Haftpflichtfall die gegnerische Versicherung.
- ✔Ein unabhängiges Gutachten fällt in der Regel höher aus als das der Versicherung.
Ihre Sachverständigen hinter der Prüfung
Die Gutachtenprüfer ist eine eigenständige Marke und ein Angebot von Rettinger & Kollegen Leipzig – Teil der Unternehmensfamilie Rettinger & Kollegen. Ihre Gutachten werden von öffentlich bestellten und erfahrenen Kfz-Sachverständigen geprüft.



Marcus Lange
Marcus Lange nimmt den Schaden dort auf, wo Ihr Fahrzeug steht, und ist Ihr direkter Ansprechpartner – vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten.

Michael L. Rettinger
Gründer des Sachverständigenbüros Rettinger & Kollegen und Vorstandsvorsitzender der RETTINGER.AG – seit über 45 Jahren im Sachverständigenwesen.
So dokumentieren wir Ihren Schaden
Wir halten jeden Schaden mit Fotos, Vermessung und genauer Beschreibung fest – die Grundlage für ein vollständiges, gerichtsfestes Gutachten.






Für Sie als Geschädigten komplett kostenlos
Die Erstprüfung ist immer gratis. Und im Haftpflichtfall zahlt auch das anschließende Zweitgutachten die gegnerische Versicherung – nicht Sie. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.
Fragen zur Gutachtenprüfung
Die Erstprüfung ist eine kostenlose Einschätzung Ihres vorliegenden Gutachtens auf typische Kürzungen. Ergibt sie begründete Zweifel, erstellt ein unabhängiger Sachverständiger ein vollwertiges Zweitgutachten.
Die Erstprüfung ist immer kostenlos. Im Haftpflichtfall nach unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten des Zweitgutachtens (§ 249 BGB).
Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragtes Gutachten ist ein Parteigutachten – erstellt im Interesse der Versicherung. Es fällt häufig niedriger aus als ein unabhängiges Gutachten.
Zu niedrige Stundenverrechnungssätze, gestrichene UPE-Aufschläge und Verbringungskosten, ein zu niedriger oder fehlender merkantiler Minderwert sowie nicht berücksichtigter Nutzungsausfall.
Prüfstellen in Ihrer Nähe
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