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Leistung · Bundesweit kostenlos

Gutachten prüfen lassen &
Zweitgutachten

Sie haben bereits ein Schadensgutachten – von der Versicherung, der Kasko oder einer Werkstatt? Wir prüfen es kostenlos und sagen Ihnen, ob ein unabhängiges Zweitgutachten mehr Schadensersatz bringt.

✔ 100 % kostenlos✔ § 249 BGB✔ Unabhängig

Kostenlose Prüfung Ihres Gutachtens

Gutachten hochladen & wenige Fragen beantworten. Die Prüfung ist 100 % kostenlos. Rund um die Uhr – online oder per WhatsApp einreichbar.

Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)

🔒 DSGVO-konform · Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen

✔ Öffentlich bestellte & unabhängige Sachverständige
✔ Nach § 249 BGB · von der Gegenseite bezahlt
✔ Über 45 Jahre Gutachter-Erfahrung
★★★★★ Geprüfte Bewertungen
Die Leistung im Detail

Ihr vorliegendes Gutachten – unabhängig geprüft

Nach einem Unfall liegt fast immer ein Schadensgutachten oder ein Kostenvoranschlag vor. Wurde es von der gegnerischen Versicherung beauftragt, handelt es sich um ein Parteigutachten – erstellt im Interesse der Versicherung. Erfahrungsgemäß fällt die Schadenssumme dann niedriger aus als bei einem unabhängigen Gutachten.

Erstprüfung und Zweitgutachten

Sie laden Ihr Gutachten hoch, unsere Sachverständigen prüfen es kostenlos auf typische Kürzungen. Bestehen begründete Zweifel an Vollständigkeit und Richtigkeit, erstellt eine unabhängige Prüfstelle ein vollwertiges Zweitgutachten – im Haftpflichtfall bezahlt von der Gegenseite.

Worauf wir prüfen

Wir kontrollieren die Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten, den merkantilen Minderwert (Wertminderung trotz Reparatur), den Wiederbeschaffungs- und Restwert beim Totalschaden, die Nutzungsausfallentschädigung sowie die Frage, ob fiktive Abrechnung für Sie günstiger ist. So sehen Sie, was Ihnen nach § 249 BGB tatsächlich zusteht.

Warum ein Zweitgutachten wichtig ist

Versicherungsgutachten fallen oft zu niedrig aus

Ob Schadengutachten der Versicherung, Kostenvoranschlag der Werkstatt oder Kasko-Bewertung: An vielen Stellen wird gekürzt. Eine unabhängige Prüfung deckt auf, was Ihnen wirklich zusteht.

⏱️

Zu niedrige Stundensätze

Angesetzt werden günstige Verrechnungssätze statt der ortsüblichen Sätze einer Fachwerkstatt.

🔧

Gestrichene UPE-Aufschläge

Ersatzteil-Aufschläge und Verbringungskosten zur Lackiererei werden häufig weggelassen.

📉

Fehlende Wertminderung

Der merkantile Minderwert – der Wertverlust trotz Reparatur – wird zu niedrig oder gar nicht angesetzt.

🚗

Totalschaden falsch bewertet

Restwert zu hoch, Wiederbeschaffungswert zu niedrig – zu Ihren Lasten.

🧾

Nutzungsausfall übersehen

Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten werden nicht vollständig berücksichtigt.

⚖️

Sie kennen Ihr Recht nicht

Viele wissen nicht, dass sie einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen dürfen.

Parteigutachten & Prüfgutachten

Ein Gutachten der Versicherung ist ein Parteigutachten

Lässt der Geschädigte den Schaden von der gegnerischen Versicherung bewerten, entsteht ein sogenanntes Parteigutachten – erstellt im Interesse der Versicherung. Ein Versicherungsgutachter verfolgt nicht Ihre Interessen; als Unfallgeschädigter haben Sie bei der Wahl des Gutachters freie Hand.

📄

Parteigutachten der Versicherung

Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragtes Gutachten ist ein Parteigutachten – es dient den Interessen der Versicherung, nicht zwingend Ihren. Eine neutrale Prüfung schafft Klarheit über die tatsächliche Schadenshöhe.

🔎

Prüfgutachten bei begründetem Zweifel

Bestehen begründete Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit eines Gutachtens, steht Ihnen der Weg eines unabhängigen Prüfgutachtens offen. Die Prüfung Ihres vorliegenden Gutachtens ist bei uns kostenlos.

So funktioniert es

In vier Schritten zur fairen Bewertung

1

Hochladen

Gutachten als PDF oder Foto hochladen und wenige Fragen beantworten.

2

Kostenlose Vorprüfung

Ein unabhängiger Sachverständiger prüft Ihr Gutachten auf typische Kürzungen.

3

Ergebnis

Sie erfahren, ob sich ein Zweitgutachten für Sie lohnt – klar und verständlich.

4

Weitergabe ans Netzwerk

Nach der Vorprüfung wird Ihr Fall an die nächstgelegene Prüfstelle im Netzwerk verteilt, die das Zweitgutachten erstellt.

Die Gesetzeslage

§ 249 BGB: Sie haben das Recht auf einen eigenen Gutachter

Der Bundesgerichtshof stellt es klar: Nach einem unverschuldeten Unfall bleiben Sie „Herr des Restitutionsverfahrens“. Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen – die Kosten trägt die Haftpflicht des Unfallgegners. Bei Einwänden der Versicherung kann zusätzlich rechtliche Beratung sinnvoll sein.

„Der Geschädigte bleibt Herr des Restitutionsverfahrens.“
  • ✔Ab ca. 750 € Reparaturkosten besteht Anspruch auf ein vollständiges Schadengutachten.
  • ✔Die Gutachterkosten trägt im Haftpflichtfall die gegnerische Versicherung.
  • ✔Ein unabhängiges Gutachten fällt in der Regel höher aus als das der Versicherung.
Verantwortliche Experten

Ihre Sachverständigen hinter der Prüfung

Die Gutachtenprüfer ist eine eigenständige Marke und ein Angebot von Rettinger & Kollegen Leipzig – Teil der Unternehmensfamilie Rettinger & Kollegen. Ihre Gutachten werden von öffentlich bestellten und erfahrenen Kfz-Sachverständigen geprüft.

VDI-geprüfter Sachverständiger nach VDI-MT 5900 Blatt 2Unabhängiger Kfz-Sachverständiger · Mitglied im VKS
MLMarcus Lange

Marcus Lange

Kfz-Sachverständiger · Ihr Experte vor Ort

Marcus Lange nimmt den Schaden dort auf, wo Ihr Fahrzeug steht, und ist Ihr direkter Ansprechpartner – vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten.

Kfz-MeisterFachwirtZertifizierter Kfz-WertgutachterOldtimer-Bewertung
MRMichael L. Rettinger

Michael L. Rettinger

Gründer · öffentlich bestellt & vereidigt

Gründer des Sachverständigenbüros Rettinger & Kollegen und Vorstandsvorsitzender der RETTINGER.AG – seit über 45 Jahren im Sachverständigenwesen.

Öffentlich bestellt & vereidigt (HWK Rheinhessen)VKS-anerkanntEuro-Zert DIN EN ISO/IEC 17024Kfz-Mechaniker-Meister
Beweissicherung in der Praxis

So dokumentieren wir Ihren Schaden

Wir halten jeden Schaden mit Fotos, Vermessung und genauer Beschreibung fest – die Grundlage für ein vollständiges, gerichtsfestes Gutachten.

0 €

Für Sie als Geschädigten komplett kostenlos

Die Erstprüfung ist immer gratis. Und im Haftpflichtfall zahlt auch das anschließende Zweitgutachten die gegnerische Versicherung – nicht Sie. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.

Jetzt kostenlos prüfen
Häufige Fragen

Fragen zur Gutachtenprüfung

Die Erstprüfung ist eine kostenlose Einschätzung Ihres vorliegenden Gutachtens auf typische Kürzungen. Ergibt sie begründete Zweifel, erstellt ein unabhängiger Sachverständiger ein vollwertiges Zweitgutachten.

Die Erstprüfung ist immer kostenlos. Im Haftpflichtfall nach unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten des Zweitgutachtens (§ 249 BGB).

Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragtes Gutachten ist ein Parteigutachten – erstellt im Interesse der Versicherung. Es fällt häufig niedriger aus als ein unabhängiges Gutachten.

Zu niedrige Stundenverrechnungssätze, gestrichene UPE-Aufschläge und Verbringungskosten, ein zu niedriger oder fehlender merkantiler Minderwert sowie nicht berücksichtigter Nutzungsausfall.

Bundesweites Netzwerk

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