Ihr Gutachten zu niedrig?
Wir prüfen es – kostenlos.
Sie hatten einen Unfall und haben das Gefühl, das Schadensgutachten fällt zu niedrig aus? Laden Sie es hoch – unsere unabhängigen Sachverständigen prüfen es bundesweit kostenlos und unverbindlich.
Versicherungsgutachten fallen oft zu niedrig aus
Wird der Schaden von der gegnerischen Versicherung bewertet, wird an vielen Stellen gekürzt. Was Ihnen zusteht, wird dabei häufig kleingerechnet – oft mehrere Hundert bis Tausend Euro.
Zu niedrige Stundensätze
Angesetzt werden günstige Verrechnungssätze statt der ortsüblichen Sätze einer Fachwerkstatt.
Gestrichene UPE-Aufschläge
Ersatzteil-Aufschläge und Verbringungskosten zur Lackiererei werden häufig weggelassen.
Fehlende Wertminderung
Der merkantile Minderwert – der Wertverlust trotz Reparatur – wird zu niedrig oder gar nicht angesetzt.
Totalschaden falsch bewertet
Restwert zu hoch, Wiederbeschaffungswert zu niedrig – zu Ihren Lasten.
Nutzungsausfall übersehen
Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten werden nicht vollständig berücksichtigt.
Sie kennen Ihr Recht nicht
Viele wissen nicht, dass sie einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen dürfen.
In vier Schritten zur fairen Bewertung
Hochladen
Gutachten als PDF oder Foto hochladen und wenige Fragen beantworten.
Kostenlose Vorprüfung
Ein unabhängiger Sachverständiger prüft Ihr Gutachten auf typische Kürzungen.
Ergebnis
Sie erfahren, ob sich ein Zweitgutachten für Sie lohnt – klar und verständlich.
Weitergabe ans Netzwerk
Nach der Vorprüfung wird Ihr Fall an die nächstgelegene Prüfstelle im Netzwerk verteilt, die das Zweitgutachten erstellt.
§ 249 BGB: Sie haben das Recht auf einen eigenen Gutachter
Der Bundesgerichtshof stellt es klar: Nach einem unverschuldeten Unfall bleiben Sie „Herr des Restitutionsverfahrens“. Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen – die Kosten trägt die Haftpflicht des Unfallgegners. Bei Einwänden der Versicherung kann zusätzlich rechtliche Beratung sinnvoll sein.
- ✔Ab ca. 750 € Reparaturkosten besteht Anspruch auf ein vollständiges Schadengutachten.
- ✔Die Gutachterkosten trägt im Haftpflichtfall die gegnerische Versicherung.
- ✔Ein unabhängiges Gutachten fällt in der Regel höher aus als das der Versicherung.
Ein Gutachten der Versicherung ist ein Parteigutachten
Lässt der Geschädigte den Schaden von der gegnerischen Versicherung bewerten, entsteht ein sogenanntes Parteigutachten – erstellt im Interesse der Versicherung. Ein Versicherungsgutachter verfolgt nicht Ihre Interessen; als Unfallgeschädigter haben Sie bei der Wahl des Gutachters freie Hand.
Parteigutachten der Versicherung
Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragtes Gutachten ist ein Parteigutachten – es dient den Interessen der Versicherung, nicht zwingend Ihren. Eine neutrale Prüfung schafft Klarheit über die tatsächliche Schadenshöhe.
Prüfgutachten bei begründetem Zweifel
Bestehen begründete Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit eines Gutachtens, steht Ihnen der Weg eines unabhängigen Prüfgutachtens offen. Die Prüfung Ihres vorliegenden Gutachtens ist bei uns kostenlos.
Ihre Sachverständigen hinter der Prüfung
Die Gutachtenprüfer ist eine eigenständige Marke und ein Angebot von Rettinger & Kollegen Leipzig – Teil der Unternehmensfamilie Rettinger & Kollegen. Ihre Gutachten werden von öffentlich bestellten und erfahrenen Kfz-Sachverständigen geprüft.



Marcus Lange
Marcus Lange nimmt den Schaden dort auf, wo Ihr Fahrzeug steht, und ist Ihr direkter Ansprechpartner – vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten.

Michael L. Rettinger
Gründer des Sachverständigenbüros Rettinger & Kollegen und Vorstandsvorsitzender der RETTINGER.AG – seit über 45 Jahren im Sachverständigenwesen.
So dokumentieren wir Ihren Schaden
Wir halten jeden Schaden mit Fotos, Vermessung und genauer Beschreibung fest – die Grundlage für ein vollständiges, gerichtsfestes Gutachten.






Was bei der Schadensregulierung oft zu kurz kommt
Die wichtigsten Begriffe rund um Ihr Schadensgutachten – verständlich erklärt. Genau hier wird am häufigsten zu Ihren Lasten gerechnet.
Merkantiler Minderwert
Trotz fachgerechter Reparatur bleibt ein unfallbedingter Wertverlust. Dieser merkantile Minderwert steht Ihnen zu – wird im Versicherungsgutachten aber oft zu niedrig oder gar nicht angesetzt.
Wiederbeschaffungswert & Restwert
Beim Totalschaden entscheidet die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert über Ihre Auszahlung. Ein zu hoher Restwert oder zu niedriger Wiederbeschaffungswert kostet Sie bares Geld.
Nutzungsausfallentschädigung
Für die Zeit ohne fahrbereites Fahrzeug steht Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu. Die Entschädigung richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer – und wird häufig übersehen.
Die 130-Prozent-Regelung
Reparieren statt Totalschaden abrechnen: Bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts dürfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen – unter klaren Voraussetzungen.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Ab wann reicht ein Kostenvoranschlag und wann brauchen Sie ein vollwertiges Gutachten? Der Unterschied entscheidet oft über mehrere Hundert Euro.
Totalschaden beim Auto
Wann liegt ein Totalschaden vor, wie wird die Auszahlung berechnet und worauf müssen Sie beim Restwert achten? Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Alle Ratgeber-Themen
Für Sie als Geschädigten komplett kostenlos
Die Erstprüfung ist immer gratis. Und im Haftpflichtfall zahlt auch das anschließende Zweitgutachten die gegnerische Versicherung – nicht Sie. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.
Prüfstellen in Ihrer Nähe
Wir starten in diesen Regionen – und bauen das Netzwerk laufend bundesweit aus.
Weitere Städte im Netzwerk
Gut zu wissen
Die Erstprüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Im Haftpflichtfall trägt auch das Zweitgutachten die gegnerische Versicherung.
Ja. Nach § 249 BGB und ständiger BGH-Rechtsprechung haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu wählen.
Für jedes vorliegende KFZ-Schadensgutachten – ob von der gegnerischen Versicherung, der eigenen Kasko oder einer Werkstatt.
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach dem Hochladen.
Lassen Sie Ihr Gutachten jetzt kostenlos prüfen
Wenige Minuten genügen. Kein Risiko, keine Kosten – nur Klarheit über das, was Ihnen zusteht.
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