Nutzungsausfallentschädigung: Höhe, Tabelle & Anspruch
Können Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht nutzen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu – oder alternativ ein Mietwagen. Beide Ansprüche werden häufig übersehen oder gekürzt.
Die Voraussetzungen
Sie müssen das Fahrzeug nutzen wollen und können (Nutzungswille und -möglichkeit) und dürfen keinen Mietwagen in Anspruch genommen haben. Der Anspruch gilt für die Dauer der Reparatur bzw. der Wiederbeschaffung.
Wie hoch ist der Nutzungsausfall?
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe (Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch) und liegt je nach Modell etwa zwischen 23 und 175 € pro Tag. Die Einstufung des Fahrzeugs beeinflusst den Betrag deutlich.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Ein Mietwagen lohnt sich, wenn Sie mobil bleiben müssen; der Nutzungsausfall, wenn Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten. Wichtig: Die Reparatur-/Wiederbeschaffungsdauer muss im Gutachten korrekt angesetzt sein – sonst wird der Zeitraum zu kurz berechnet.
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