Kostenvoranschlag oder Gutachten – was ist besser?
Nach einem Unfall stellt sich die Frage: reicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt oder brauchen Sie ein vollwertiges Schadensgutachten? Der Unterschied entscheidet oft über mehrere Hundert Euro.
Die Bagatellgrenze
Bei kleinen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze von rund 750 € genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber ist ein Gutachten die bessere Grundlage – und die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.
Was ein Gutachten zusätzlich erfasst
Ein Kostenvoranschlag nennt nur die reinen Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert darüber hinaus Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall und hält den Schaden gerichtsfest fest – entscheidend, wenn die Schuldfrage strittig wird.
Unser Rat
Haben Sie bereits einen Kostenvoranschlag oder ein knappes Gutachten der Versicherung, lohnt sich eine kostenlose Prüfung: Oft fehlen Positionen, die Ihnen zustehen.
Ihr Gutachten kostenlos prüfen lassen
Lassen Sie prüfen, ob Minderwert, Nutzungsausfall, Restwert und Co. in Ihrem Gutachten korrekt angesetzt sind – kostenlos und unabhängig.