Totalschaden beim Auto: Auszahlung, Restwert & 130-%-Regel
Von einem Totalschaden spricht man, wenn sich die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Entscheidend ist das Verhältnis von Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert.
Echter und wirtschaftlicher Totalschaden
Beim echten Totalschaden ist das Fahrzeug nicht reparierbar. Beim wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten (ggf. plus Minderwert) den Wiederbeschaffungswert – dann kann die 130-Prozent-Regelung greifen.
So wird die Auszahlung berechnet
Die Entschädigung ergibt sich aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Beide Werte müssen korrekt ermittelt sein – ein zu hoher Restwert oder zu niedriger Wiederbeschaffungswert verringert Ihre Auszahlung.
Restwert-Fallen
Versicherer legen gern hohe Restwertangebote aus Online-Restwertbörsen zugrunde, die am regionalen Markt nicht erzielbar sind. Ein unabhängiges Gutachten bewertet den Restwert realistisch – und schützt Ihre Auszahlung.
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