Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Beim Totalschaden ist er die zentrale Rechengröße für Ihre Entschädigung.
Abgrenzung zu Restwert und Zeitwert
Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch bringt. Die Auszahlung beim Totalschaden ergibt sich aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Der Zeitwert hingegen ist ein rein rechnerischer Wert ohne Marktbezug.
Wie er ermittelt wird
Der Sachverständige bewertet den regionalen Gebrauchtwagenmarkt und greift auf Datenbanken (Schwacke, DAT) sowie konkrete Vergleichsangebote zurück – inklusive Ausstattung, Zustand und Laufleistung.
Typische Fehlerquellen
Wird der Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt, sinkt Ihre Auszahlung – und ein reparaturwürdiger Schaden kann fälschlich zum Totalschaden werden. Eine Prüfung deckt das auf.
Ihr Gutachten kostenlos prüfen lassen
Lassen Sie prüfen, ob Minderwert, Nutzungsausfall, Restwert und Co. in Ihrem Gutachten korrekt angesetzt sind – kostenlos und unabhängig.